QUELLE :
Art. 29. [Recht auf Zitat]
Es ist erlaubt, Auszüge aus verbreiteten Werken sowie verbreitete plastische Werke, fotografische Werke oder kleine Werke in ihrer Gesamtheit in den Werken, die ein in sich geschlossenes Ganzes bilden, zu zitieren, soweit dies durch die Zwecke des Zitats, wie Erläuterung, Polemik, gerechtfertigt ist , kritische oder wissenschaftliche Analyse, Lehre oder die Gesetze des Genres der Kreativität.
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